Gastgewerbe in der Betriebsart „Espresso-Buffet“ mit den Berechtigungen gemäß § 111 Abs. 1 GewO 1994 Z. 2 Verabreichung von Speisen jeder Art und Ausschank von Getränken
Espressobetriebe, Stehkaffeeschenken und Buffet-Espressi
Fachgruppe Gastronomie
Zuständige Behörde gemäß E-Commerce-Gesetz
Magistrat der Stadt Villach
Streitschlichtung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
Haftungsausschluss
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